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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln.
Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändung unter Beifügung des Pfändungsprotokolls, sind unverzüglich mitzuteilen.

2. Änderungsvorbehalt

Serienmäßig hergestellte Ware wird nach Muster oder Abbildung verkauft.
Handelsübliche und zumutbare Abweichungen bleiben vorbehalten.

3. Lieferfristen

Liefertermine- oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für sämtliche Nebenabreden.
Sollte der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten können, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer oder im Falle kalendermäßig bestimmter Frist mit deren Ablauf – zu gewähren.
Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder seiner Vorlieferanten, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferfrist entsprechend.
Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der verlängerten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleiben unberührt.

4. Montage

Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer unverzüglich mitzuteilen.
Die Mitarbeiter oder Subunternehmer sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder die Montage der Ware hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten ausgeführt, ist nicht der Verkäufer Auftragnehmer, sondern der jeweilige Mitarbeiter oder Subunternehmer.

5. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

6. Erfüllungsverweigerung

Wenn der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrages dessen Erfüllung verweigert, ist der Verkäufer berechtigt, 30% des Bestellpreises als pauschalen Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Verkäufer kein oder geringer Schaden entstanden ist.
Weitergehende gesetzliche Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.

7. Rücktritt

Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, die erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer über seine Kreditwürdigkeit wesentliche Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenz- bzw. Vergleichsverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorkasse oder ausreichende Sicherheiten.

8. Warenrücknahme

Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten in entstandener Höhe sowie ein Ausgleich für die Gebrauchsüberlassung und Wertminderung.
Diese Regelung gilt nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und den damit verbundenem uneingeschränkten Rückgaberechts des Käufers bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB.

9. Gewährleistung

Der Käufer hat einen Mangel unverzüglich nach Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden des Mangels gegenüber dem Verkäufer anzuzeigen. Bei Lieferung der Ware wird ein Lieferprotokoll angefertigt, in dem der Käufer anzugeben hat, ob zu diesem Zeitpunkt sichtbare Mängel vorhanden sind.
Bei Anzeige eines Mangels hat der Verkäufer zunächst das Recht zur Mängelbeseitigung; d. h. Nachbesserung oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware (Wahlrecht des Verkäufers). Sollte eine zweimalige Nachbesserung fehlgeschlagen sein oder nicht in angemessener Frist erbracht oder vom Verkäufer endgültig verweigert worden sein, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
Im Fall des Rücktritts vom Vertrag, hat der Käufer die mangelhafte Ware zurückzugeben und Wertersatz für die bezogene Nutzung zu leisten.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Sachen, die der Käufer zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.

10. Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit des Verwenders, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen werden auf 15.000,00 € begrenzt.
Vertragsuntypische, nicht vorhersehbare Schäden werden von der Haftung ausgeschlossen, mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Die Schadensersatzhaftung des Verkäufers wird bei der Verletzung von Nebenpflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit ausgeschlossen.

11. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten unser Sitz. Wir sind jedoch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.