1. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln.
Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändung unter Beifügung des
Pfändungsprotokolls, sind unverzüglich mitzuteilen.
2. Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Ware wird nach Muster oder Abbildung verkauft.
Handelsübliche und zumutbare Abweichungen bleiben vorbehalten.
3. Lieferfristen
Liefertermine- oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können,
bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für sämtliche Nebenabreden.
Sollte der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten können, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer oder im Falle kalendermäßig bestimmter Frist mit deren Ablauf – zu gewähren.
Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder seiner
Vorlieferanten, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferfrist entsprechend.
Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der verlängerten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen
Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleiben unberührt.
4. Montage
Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen
Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer unverzüglich mitzuteilen.
Die Mitarbeiter oder Subunternehmer sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte
Lieferung, Aufstellung oder die Montage der Ware hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten
ausgeführt, ist nicht der Verkäufer Auftragnehmer, sondern der jeweilige Mitarbeiter oder Subunternehmer.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben
worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand
auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
6. Erfüllungsverweigerung
Wenn der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrages dessen Erfüllung verweigert, ist der Verkäufer
berechtigt, 30% des Bestellpreises als pauschalen Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Dem Käufer bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Verkäufer kein oder geringer Schaden entstanden
ist.
Weitergehende gesetzliche Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.
7. Rücktritt
Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat
oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, die erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der Verkäufer die
Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger
Ware bemüht zu haben. Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer über seine
Kreditwürdigkeit wesentliche Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einstellt oder
über sein Vermögen ein Insolvenz- bzw. Vergleichsverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer
leistet unverzüglich Vorkasse oder ausreichende Sicherheiten.
8. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich
der Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten in entstandener Höhe sowie ein Ausgleich für die
Gebrauchsüberlassung und Wertminderung.
Diese Regelung gilt nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach
erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und den damit verbundenem uneingeschränkten
Rückgaberechts des Käufers bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB.
9. Gewährleistung
Der Käufer hat einen Mangel unverzüglich nach Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden des Mangels
gegenüber dem Verkäufer anzuzeigen. Bei Lieferung der Ware wird ein Lieferprotokoll angefertigt, in dem
der Käufer anzugeben hat, ob zu diesem Zeitpunkt sichtbare Mängel vorhanden sind.
Bei Anzeige eines Mangels hat der Verkäufer zunächst das Recht zur Mängelbeseitigung; d. h.
Nachbesserung oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware (Wahlrecht des Verkäufers). Sollte eine
zweimalige Nachbesserung fehlgeschlagen sein oder nicht in angemessener Frist erbracht oder vom
Verkäufer endgültig verweigert worden sein, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die
Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
Im Fall des Rücktritts vom Vertrag, hat der Käufer die mangelhafte Ware zurückzugeben und Wertersatz für
die bezogene Nutzung zu leisten.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Sachen, die der Käufer zu vertreten hat, wie z. B.
Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume,
intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder
unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
10. Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit des
Verwenders, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen werden auf 15.000,00 € begrenzt.
Vertragsuntypische, nicht vorhersehbare Schäden werden von der Haftung ausgeschlossen, mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Die Schadensersatzhaftung des Verkäufers wird bei der Verletzung von Nebenpflichten für den Fall leichter
Fahrlässigkeit mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit ausgeschlossen.
11. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten unser Sitz. Wir sind jedoch berechtigt, am Sitz des Kunden zu
klagen.